Eine etwas andere Art der Ermahnung


Von glaubwürdiger muslimischer Seite sind mir jüngst folgende Informationen über die neuesten Innovationen im Bereich „geschwisterliche Ermahnungen auf beste Weise“, „innere Da’wah“ bzw. „Aufrufen zum Guten und Verwehren des Übels“ zugespielt worden. Diese, aber auch die verwirrten Fragen meiner Jâhil-Wenigkeit, möchte ich mit den edlen Lesern dieses Blogs teilen:

Ein mir bekanntes muslimisches Ehepaar hat Anfang dieses Jahres beschlossen, ein eigenes Restaurant aufzumachen. Sie waren beide vorher in einem Angestelltenverhältnis tätig und wollten das nicht mehr, und so entschieden sie sich endlich zu diesem doch mutigen Schritt. Beide haben die gleiche muslimische kulturell-ethnische Herkunft, und in ihrem eigenen Geschäft wollten sie die Spezialitäten ihrer Heimat an den zahlungskräftigen Mann bringen. Allerdings gibt es von Gaststätten solcher Art einige in dieser mittelgroßen Stadt. Als ich vor einiger Zeit am Nachmittag an ihrem Lokal vorbeikam, dachte ich mir auch deshalb: „Der fünfte Inhaberwechsel innerhalb von zwei Jahren… Das kann ja heiter werden…“ Allerdings sollte es diesmal echt besser laufen als bei den Kollegen zuvor. Die ersten Wochen nach der Eröffnung war nicht allzu viel los, zumindest habe ich immer nur ein paar Leute drin gesehen. Eines Tages entschied sich der Mann, es mit ein wenig Prospektwerbung zu versuchen und hinterlegte ein paar Flyer mit der Erlaubnis des dortigen Vorstandes in einer hiesigen Moschee (die von einer anderen Ethnie dominiert wird). Soweit so gut. Nach dem der Laden ein wenig bekannter wurde, sah man auch die Leute fleißig ein- und ausgehen. Viele Büroangestellte aus der Stadt kamen zur Mittagszeit dorthin, einige standen sogar schon um 11:00 Uhr an der Theke und gaben ihre Bestellung auf. Der Rubel rollte ganz schön, wa-l-hamdu liLlah. Die beiden arbeiteten sich dabei natürlich auch krumm, so um die 60 bis 70 Stunden pro Woche für jeden waren normal. Da dieses muslimische Ehepaar einen Kinderwunsch hegt, wollten sie nun ihren alten VW gegen ein größeres Fabrikat aus dem süddeutschen Raum austauschen. Das nötige Kleingeld hierzu war mittlerweile, Frucht ihrer harten Arbeit, auch vorhanden. Sie dachten sich auch selbstverständlich nichts dabei, mit dem neu erworbenen Wagen zur Arbeit, ihrer Gaststätte, zu fahren. Dort stellten sie ihn, auch ganz selbstverständlich, auf dem für sie reservierten Inhaberparkplatz ab. Einige der Moscheegänger, ob nun von den Stammgästen oder jenen, die seltener die Küche der beiden genießen, haben dies anscheinend nicht so appetitlich gefunden. Also das mutige Abstellen eines Wagens der oberen Mittelklasse auf dem Inhaberparkplatz. Kurz darauf begannen die Belehrungen, also wichtige Informationen über die Vergänglichkeit dieser schnöden Dunya und des Geldverdienens und dergleichen Ermahnungen an sie. Dazu gesellte sich hintenrum schlechtes Gerede über die beiden. Es wurde in der erwähnten Moschee unter anderem verbreitet, dass das Ehepaar gar kein halal geschlachtetes Fleisch verkaufe und der Mann obendrein nebenher noch bei den Behörden „singe“… 

Ein Muslim, der sich selbst offensichtlich für recht gottesfürchtig hält, erlaubte sich schließlich sogar den Spaß, ihnen dieses geschmack- und wirkungsvolle Bild in den Briefkasten zu legen: